Das Wichtigste zur Corona-Prävention im Betrieb

Handsome mixed race technician wearing reflective vest pointing at something while discussing results of joint work with his colleague, interior of spacious production department on background

Die Corona-Pandemie hat unser Leben verändert. Elementar ist, das Infektionsrisiko für Beschäftigte durch Schutzmaßnahmen zu minimieren. Um den betrieblichen Akteuren bei der Umsetzung ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu helfen, hat die IG Metall eine Handlungshilfe erarbeitet.

Das Coronavirus stellt eine besondere Herausforderung an den Gesundheitsschutz in den Betrieben dar. Elementar ist, das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten wirksam zu minimieren - und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben zu schützen. Hierzu hat die die IG Metall eine Handlungshilfe entwickelt, die Betriebsräten Orientierung bei ihrer anspruchsvollen Präventionsarbeit geben soll.

Fest steht: Die Entwicklung und Umsetzung einer effektiven Strategie zur Corona-Prävention muss so zügig wie möglich erfolgen. Hier stehen die Arbeitgeber in der Pflicht: Sie sind per Gesetz für den Schutz der Gesundheit im Betrieb verantwortlich. Allerdings: Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht und sollte es auch nutzen. Die Kosten für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes trägt gemäß Paragraf 3 Absatz 3 ArbSchG der Arbeitgeber.

Zentrales Ziel der betrieblichen Präventionspolitik muss sein, die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionen zu verlangsamen und die Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Da das Corona-Virus insbesondere auf dem Wege der Tröpfchen- und Kontaktinfektion übertragen wird, konzentrieren sich Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr insbesondere auf die Gewährleistung eines hinreichenden Sicherheitsabstandes zwischen den Beschäftigten sowie auf Hygienemaßnahmen.

Entsprechende Mindestanforderungen müssen in den Betrieben durch verschiedene technische, arbeitsorganisatorische und individuelle Schutzmaßnahmen erreicht werden. Welche Vorkehrungen im jeweiligen Betrieb im einzelnem zu treffen sind, kann nicht pauschal gesagt werden - das zeigt die Ermittlung der vor Ort bestehenden Gefährdungen. Klar ist aber: Nur eine Maßnahmenkombination kann einen wirksamen Infektionsschutz garantieren. Klar ist auch: Eine systematische und ausreichende Unterweisung der Kolleginnen und Kollegen ist Schlüssel zu einer erfolgreichen Prävention.

Bei der Wahl der Maßnahmen gilt das TOP-Prinzip. Die Rangfolge sieht technische Maßnahmen vor organisatorischen, gefolgt von personenbezogenen.

Im folgendem eine nicht abgeschlossene Auswahl möglicher technischer, organisatorischer sowie persönlicher Maßnahmen.
 

Technische Maßnahmen:

·       Sicherheitsabstände bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende vorsehen 

·       Trennwände installieren

·       weitere Hallen nutzen

·       regelmäßige Lüftung ermöglichen

·       zusätzliche Materialien, Werkzeuge bereitstellen, 

Organisatorische Maßnahmen:

·       Entzerrung der Umkleide-, Wasch-, Pausen- und Kantinenabläufe

·       innerbetriebliche Verkehrswege entzerren

·       Arbeitsabläufe in der Produktion sowie im Büro umgestalten

·       Arbeitszeitorganisation anpassen 

Personenbezogene Maßnahmen:

·       vor der Arbeit auf mögliche Symptome achten

·       auf individuelle Handhygiene achten

·       nach Möglichkeit wird der eigene PKW, ein Fahrrad oder ein Werksbus genutzt. Fahrgemeinschaften werden begrenzt oder aufgelöst. 

Von: sf

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