C+P Möbelsysteme in Breidenbach

Der Wolf im Schafspelz

08.02.2023 | Am 20. Januar 2023 verkündete die Geschäftsleitung der C+P Möbelsysteme in Breidenbach 111 Arbeitsplätze vernichten zu wollen. Damit würde man die Zukunftsfähigkeit des Standortes in Breidenbach massiv verschlechtern. Gemeinsam bereiten sich IG Metall und der Betriebsrat auf die anstehenden Verhandlungen vor.

Wie bereits mitgeteilt, darf der Arbeitgeber seine Pläne erst umsetzen, wenn die Verhandlungen mit dem Betriebsrat abgeschlossen sind. Erst dann ist klar, wer konkret von der Maßnahme betroffen ist und wie hoch eine eventuelle Entschädigung für den Nachteil aussieht (Abfindung).
 
Dass wir auf dieses Umsetzungsverbot streng achten müssen, zeigte sich schon in der Woche nach der Ankündigung.

So wurden Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport nach Polen fertig gemacht. Über welche Arbeitsplätze sollen wir denn noch verhandeln, wenn die Maschinen schon in Polen sind?  
 
Auch Personalgespräche mit KollegInnen, die laut Arbeitgeber „von der Maßnahme betroffen sind“ haben stattgefunden. Auch hier gilt unserer Ansicht nach das gesetzliche Umsetzungsverbot, da die Aussage „von der Maßnahme betroffen“ doch schon sehr einer angekündigten Kündigung nahe kommt.
So etwas macht viel mit der Psyche eines Mitarbeiters und sollte jemandem nur dann zugemutet werden, wenn es wirklich fest steht (Wer betroffen ist und wer nicht, ist Teil der Verhandlung und kann nicht vom Arbeitgeber alleine festgelegt werden).
 
Zuletzt gab es am Freitag eine Ankündigung über eine „Jobbörse“ am 09. Februar 2023. Auch wenn sich das sehr rührend und fürsorglich anhört, zielt die Maßnahme doch darauf ab, die Zahlungen für die betroffenen KollegInnen so niedrig wie möglich zu halten.  
 
Verhandelt wird über einen „Nachteilsausgleich“ für den entstandenen „Nachteil“ bei den betroffenen KollegInnen.  
 
Hier ein konstruiertes Beispiel:
Bei einem älteren Beschäftigten (2.500 € Brutto), der seit 35 Jahren im Unternehmen ist und dessen Arbeitsplatz vernichtet und nach Polen verlagert werden soll, wäre bei einer möglichen Abfindung (Faktor 0,9) der Nachteil:35 x (2.500*0,9)= 78.750 €. Angenommen derselbe Arbeitnehmer findet aber auf der Jobbörse ab Mai einen neuen Arbeitgeber, dann wäre sein „Nachteil“ nur noch maximal so hoch, wie sein wegfallendes Gehalt für die Monate März+April = 5.000 €.


Daher ist auch die sehr nett formulierte „Zusage“ der Geschäftsleitung in dem Aushang zur „Jobbörse“ „…auch bei einer Eigenkündigung einen Abfindungsanspruch entsprechend dem noch abzuschließenden Sozialplan...“ zu erhalten, ein extrem vergiftetes Angebot.
Da die Geschäftsführung anwaltlich beraten wird ist dieses vergiftete Angebot kein Versehen!
 
Wir haben der Geschäftsleitung schon am 24. Januar 2023 mitgeteilt, dass diese Maßnahmen - die aus unserer Sicht einen ungesetzlichen Vorgriff auf das Verhandlungsergebnis darstellen - zu unterlassen sind!
 
Leider haben wir keine Antwort von der Geschäftsleitung erhalten, lediglich ein Schreiben des Firmenanwalts. Dieser fordert Informationen ein, um überprüfen zu können, ob unsere Anwältin solche Briefe in unserem Namen schreiben darf. Wie soll man diese Antwort anders Bewerten, als die Ankündigung, mit diesen unrechten Methoden weiter fortzufahren?
 
Seit Freitag, 03. Februar 2023 gibt es nun auch noch die Ankündigung der vergifteten „Jobbörse“. Betriebsrat und die IG Metall bewerten dies als weiteren Versuch der Geschäftsleitung, die möglichen Abfindungszahlungen nach unten zu drücken und die Vernichtung von Arbeitsplätzen in Breidenbach schneller und billiger abzuwickeln.
 
Am Montag, 06. Februar 2023, haben wir daher noch einmal den Arbeitgeber aufgefordert, diese Maßnahmen zu unterlassen! Sollte er das nicht tun, werden wir beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Unterlassung stellen.  
 
Wenn sich ein Arbeitgeber nicht an Recht und Gesetz hält, hat der Betriebsrat die Möglichkeit über das Arbeitsgericht die Unterlassung der unrechten Vorgänge durchzusetzen.
 
Wir halten es vor dem Hintergrund des Verhaltens des Arbeitgebers für notwendig, einen solchen Antrag bei Gericht zu stellen. Es ist die Aufgabe von Betriebsrat und IG Metall die Belegschaft zu schützen wenn es nötig ist.  
 
Es ist nicht sicher, dass wir vor Gericht „gewinnen“ und Recht bekommen. Bei Gerichten entscheiden Menschen (RichterInnen), deren Auslegung von Gesetzen in die Eine oder Andere Richtung tendieren kann. Trotzdem wollen wir nichts unversucht lassen, um die Belegschaft und die betroffenen KollegInnen bestmöglich zu schützen.  
 
Auch und gerade dann, wenn die Geschäftsleitung auftritt wie ein Wolf im Schafspelz!

 

Von: mh

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