16.03.2021 | Die Steuerklassenkombination III/V, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung im Grundgesetz. Die finanziellen Nachteile der Steuerklasse V treffen zu 89 Prozent Frauen. Lohnersatzleistungen, wie etwa Elterngeld, sind für sie dadurch am geringsten.
Von: mh
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