Betriebsrätinnen-Empfang der IG Metall Herborn

Entgelttransparenzgesetz - ein zahnloser Tiger: Aber wir bleiben dran

Am 5. Juni trafen sich neu- und wiedergewählte Betriebsrätinnen auf Einladung des Ortsfrauenausschusses in den Räumen der IG Metall Herborn. Karin Berge (OFA-Vorsitzende) und Andrea Theiß (Gewerkschaftssekretärin) begrüßten die zahlreichen Kolleginnen, die Frauenbeauftragte für den Lahn-Dill-Kreis Petra Schneider und die Referentin Godela Linde, die mit einem kritischen Blick über das neue Entgelttransparenzgesetz informierte. Godela Linde erklärte, dass es in Deutschland nun erstmals ein Gesetz gibt, dass zum Ziel habe die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen im Betrieb aufzudecken und so auch zur Verringerung beitragen soll - so die Gesetzesbegründung. Soweit die gute Nachricht.

Allerdings, dies wurde bei den Ausführungen der Juristin Godela Linde, ehemalige Teamleiterin beim DGB Rechtsschutz, sehr deutlich, wird dieses Gesetz diesem Anspruch nur äußerst unzureichend gerecht. Ein winziger Trippelschritt in die richtige Richtung, so Andrea Theiß, aber auch nicht mehr. Auch am geänderten Namen des Gesetzes wird dies deutlich: Als Entgeltgleichheitsgesetz gestartet. Das Deutschland mit diesem Gesetz aus der EU-Schlusslichtgruppe herauskommt glaubt keine der anwesenden Metallerinnen. Gegenwärtig beträgt der Gender-Pay-Gap (Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen) hierzulande 21 Prozent, in den westlichen Bundesländern sogar 23 Prozent. Besonders schlecht sieht es für Frauen in Betrieben ohne Tarifbindung, in Teilzeitbeschäftigung oder Minijob aus. Seit dem 6. Januar 2018 haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch, wie viel Geld Beschäftigte des anderen Geschlechts verdienen, bei vergleichbarer, „gleichwertiger“ Tätigkeiten. Das im Gesetz vorgesehene Prüfverfahren ist nach Ansicht der Juristin Linde nicht geeignet. Auch fehlt es dem Gesetz an rechtlichen Konsequenzen, bei einer festgestellten Diskriminierung. Auch erfasst das Gesetzt kleinere Betriebe nicht und damit den Bereich, in dem Frauen überdurchschnittlich häufig beschäftigt sind. Es ist ein Skandal, so Godela Linde, dass ein Grundrecht (auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit) von der Größe des Betriebes abhängig gemacht wird. „Gerechtigkeit muss für uns ein hohes Gut sein. Wir brauchen ein Verbandsklagerecht und stärkere Rechte für Betriebsräte.“ Betrieblich soll das Thema angegangen und die Arbeitgeber zumindest aufgefordert werden, den gesetzlich vorgeschriebenen Gleichstellungsbericht jährlich vorzustellen. Der OFA will die heimischen Bundestagsabgeordneten zu dem Gesetz befragen und mit den Umsetzungsproblemen konfrontieren. Der Hessische Lohnatlas der für unsere Landkreise eine noch größere Lohnlücke festgestellt hat ist für Andrea Theiß Anlass und Ansporn genug etwas zu tun. Wer mehr Informationen benötigt kann sich bei Andrea Theiß von der IG Metall Herborn melden.

Von: sf

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