Dein Beitrag während der Kurzarbeit

Kurzarbeit

25.10.2020 | Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet. Das Recht auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen bleibt trotzdem bestehen. Für die Reduzierung der Beiträge meldet Euch bei Euren IG Metall-Betriebsräten bzw. in unserer Geschäftsstelle.

Von: sf

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